Fast schon ein Klassiker ist der Beschaffungs- bzw. der Investitionsprozess. Häufig müssen im Vorfeld schon solche Fragen, wie:
- die Prüfung, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt und damit einem anderen Genehmigungsverfahren unterliegt als andere Güter
- oder die Überprüfung, ob ein zu beschaffendes Gut evtl. noch im Vorrat ist, wie beispielsweise Mobiltelefone, Computer, etc.
- ob die geplante Beschaffung schon budgetiert ist oder ob man dafür noch eine Budgeterweiterung beantragt werden muss etc.
geklärt werden.
